Pfändungsrechner / Pfändungstabelle
Pfändungstabelle 2026/2027
Die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Suche die Zeile mit deinem Nettoeinkommen und die Spalte mit deinen unterhaltsberechtigten Personen: dort steht, wie viel im Monat gepfändet werden darf. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 Euro, ein pfändbarer Betrag entsteht ab der Stufe 1.590 Euro.
Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027| Netto monatlich | 0 Pers. | 1 Pers. | 2 Pers. | 3 Pers. | 4 Pers. | 5 Pers. |
|---|
Beträge in Euro, pfändbar je Monat. Ab 4.866,30 € netto ist der übersteigende Teil voll pfändbar. Unter 1.590 € netto ist nichts pfändbar (mit Unterhaltspflichten entsprechend höher). Für deinen exakten Betrag nutze den Pfändungsrechner.
Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat
Die Pfändungsfreigrenzen sind an den steuerlichen Grundfreibetrag gekoppelt und werden jedes Jahr zum 1. Juli im Bundesgesetzblatt neu bekanntgemacht. Zum 1. Juli 2026 stiegen die Werte um rund zwei Prozent:
- Grundfreibetrag: 1.587,40 € monatlich (vorher 1.555,00 €)
- Erste unterhaltsberechtigte Person: zusätzlich 597,42 € (vorher 585,23 €)
- Zweite bis fünfte Person: je zusätzlich 332,83 € (vorher 326,04 €)
- Höchstbetrag: 4.866,30 € (vorher 4.766,99 €), darüber voll pfändbar
Wichtig für alle mit laufender Lohnpfändung: Der Arbeitgeber muss die neuen Freigrenzen seit dem 1. Juli 2026 automatisch anwenden. Ein neuer Beschluss ist dafür nicht nötig. Prüfe deine erste Abrechnung nach dem Stichtag, ob der einbehaltene Betrag zur neuen Tabelle passt, der Pfändungsrechner zeigt dir den korrekten Wert.
So entsteht jeder Tabellenwert
Dein Netto wird auf volle 10 Euro abgerundet. Davon wird die Freigrenze abgezogen: 1.587,40 € plus 597,42 € für die erste und je 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person bis zur fünften. Vom Rest gehen ohne Unterhaltspflichten sieben Zehntel an den Gläubiger, mit einer Person fünf Zehntel, mit zwei vier Zehntel, und so weiter. Diese Tabelle ist mit genau dieser gesetzlichen Formel berechnet und gegen die amtlichen Werte geprüft.