Pfändungsrechner / Pfändungstabelle

Pfändungstabelle 2026/2027

Die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Suche die Zeile mit deinem Nettoeinkommen und die Spalte mit deinen unterhaltsberechtigten Personen: dort steht, wie viel im Monat gepfändet werden darf. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 Euro, ein pfändbarer Betrag entsteht ab der Stufe 1.590 Euro.

Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027
Zeile wird markiert und angesprungen.
Netto monatlich0 Pers.1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.

Beträge in Euro, pfändbar je Monat. Ab 4.866,30 € netto ist der übersteigende Teil voll pfändbar. Unter 1.590 € netto ist nichts pfändbar (mit Unterhaltspflichten entsprechend höher). Für deinen exakten Betrag nutze den Pfändungsrechner.

Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat

Die Pfändungsfreigrenzen sind an den steuerlichen Grundfreibetrag gekoppelt und werden jedes Jahr zum 1. Juli im Bundesgesetzblatt neu bekanntgemacht. Zum 1. Juli 2026 stiegen die Werte um rund zwei Prozent:

Wichtig für alle mit laufender Lohnpfändung: Der Arbeitgeber muss die neuen Freigrenzen seit dem 1. Juli 2026 automatisch anwenden. Ein neuer Beschluss ist dafür nicht nötig. Prüfe deine erste Abrechnung nach dem Stichtag, ob der einbehaltene Betrag zur neuen Tabelle passt, der Pfändungsrechner zeigt dir den korrekten Wert.

So entsteht jeder Tabellenwert

Dein Netto wird auf volle 10 Euro abgerundet. Davon wird die Freigrenze abgezogen: 1.587,40 € plus 597,42 € für die erste und je 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person bis zur fünften. Vom Rest gehen ohne Unterhaltspflichten sieben Zehntel an den Gläubiger, mit einer Person fünf Zehntel, mit zwei vier Zehntel, und so weiter. Diese Tabelle ist mit genau dieser gesetzlichen Formel berechnet und gegen die amtlichen Werte geprüft.

Häufige Fragen zur Tabelle

Ab wann gilt die neue Pfändungstabelle?
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Zum 1. Juli 2027 werden die Freigrenzen turnusmäßig wieder angepasst.
Mein Netto steht nicht in der Tabelle. Was nun?
Unter 1.590 € netto ist ohne Unterhaltspflichten nichts pfändbar. Über 4.860 € rechnet der Pfändungsrechner weiter: bis 4.866,30 € gilt die Zehntelregel, alles darüber ist voll pfändbar.
Gilt die Tabelle auch für mein Konto?
Nein. Auf dem Konto schützt nur ein P-Konto, dort gilt ab Juli 2026 ein Grundfreibetrag von 1.590 € im Monat, mit Bescheinigung mehr. Details im Ratgeber P-Konto.