Pfändungsrechner / Lohnpfändung
Lohnpfändung: was pfändbar ist und was dir bleibt
Bei einer Lohnpfändung behält dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil deines Nettolohns ein und führt ihn direkt an den Gläubiger ab. Wie viel das ist, bestimmt die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Aber nicht alles zählt mit: Überstunden sind zur Hälfte geschützt, übliches Urlaubsgeld ganz, Weihnachtsgeld bis 795 Euro. Hier steht, wie gerechnet wird.
Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027So läuft die Lohnpfändung ab
Mit der Zustellung des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses wird dein Arbeitgeber Drittschuldner: Er ist gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil deines Lohns zu berechnen, einzubehalten und an den Gläubiger zu zahlen. Den geschützten Rest bekommst du wie gewohnt. Der Arbeitgeber darf sich dabei nicht verrechnen, sonst haftet er selbst. Seit dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Freigrenzen, die er automatisch und ohne neuen Beschluss anwenden muss.
Was zählt zum pfändbaren Einkommen und was nicht
Grundlage ist dein Nettoeinkommen. Vorher werden aber bestimmte Bezüge ganz oder teilweise herausgerechnet, weil sie nach § 850a ZPO unpfändbar sind:
| Bezug | geschützt |
|---|---|
| Überstundenvergütung und Zuschläge für Mehrarbeit | zur Hälfte |
| Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit | zur Hälfte |
| Weihnachtsgeld | bis 795,00 € ganz |
| Urlaubsgeld (zusätzlich zum Lohn, in üblicher Höhe) | ganz |
| Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder, Gefahrenzulagen (im üblichen Rahmen) | ganz |
| Treugelder und Jubiläumszuwendungen (im üblichen Rahmen) | ganz |
Erst nach diesem Schritt wird das verbleibende Netto auf volle 10 Euro abgerundet und die Pfändungstabelle angewendet. Das Weihnachtsgeld über 795 Euro fließt in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird, in das pfändbare Einkommen ein.
Unterhaltspflichten richtig angeben
Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst, steigt deine Freigrenze deutlich: um 597,42 € für die erste, um je 332,83 € für die zweite bis fünfte Person. Das gilt für Kinder (auch bei getrennten Eltern, wenn du zahlst) und für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, wenn sich deine Unterhaltssituation ändert, er rechnet sonst mit veralteten Angaben und führt zu viel ab.
Mehrere Gläubiger: wer bekommt was?
Bei mehreren Lohnpfändungen gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst zugestellt hat, wird zuerst vollständig bedient, danach der nächste. Der pfändbare Betrag bleibt gleich, er wird nicht mehrfach abgezogen. Für dich ändert sich am ausgezahlten Betrag also nichts, nur die Reihenfolge der Gläubiger.
Deine Abrechnung prüfen
Fehler passieren, gerade nach dem Stichtag 1. Juli, wenn Lohnbüros die alte Tabelle weiterverwenden. Prüfe auf der Abrechnung: Wurde mit den neuen Freigrenzen gerechnet? Wurden Überstunden nur zur Hälfte einbezogen, Urlaubsgeld gar nicht? Stimmen deine Unterhaltspflichten? Der Pfändungsrechner zeigt den korrekten pfändbaren Betrag, Abweichungen sprichst du zuerst mit der Personalabteilung an.