Pfändungsrechner / Kontopfändung

Kontopfändung: was jetzt zu tun ist

Eine Kontopfändung bedeutet: Die Bank hat einen Pfändungsbeschluss erhalten und dein Konto gesperrt. Wichtig zu wissen: Die Bank darf einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. Diese Zeit reicht, um dein Existenzminimum zu sichern, wenn du die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst.

Stand: Juli 2026

Die ersten Schritte nach der Kontopfändung

Ruhe bewahren, Frist kennen

Dein Guthaben ist gesperrt, aber noch nicht weg. Die Bank muss einen Monat warten, bevor sie an den Gläubiger auszahlt. Panikverkäufe oder hektische Barabhebungsversuche bringen nichts, das Konto ist bereits blockiert.

Konto in ein P-Konto umwandeln

Verlange bei deiner Bank (Filiale, Telefon oder schriftlich) die Führung deines Girokontos als P-Konto. Das ist dein gesetzliches Recht, kostenlos, und die Bank muss es innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Ab dann sind 1.590 € pro Monat automatisch geschützt.

Freibetrag erhöhen lassen

Du zahlst Unterhalt, bekommst Kindergeld oder Sozialleistungen? Dann hol dir eine P-Konto Bescheinigung (kostenlos bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, auch Arbeitgeber oder Familienkasse stellen sie aus). Damit steigt dein Freibetrag, zum Beispiel auf 2.187,42 € bei einer unterhaltsberechtigten Person. Alle Beträge stehen im Ratgeber P-Konto.

Beschluss prüfen und beraten lassen

Im Pfändungs und Überweisungsbeschluss stehen Gläubiger, Forderungshöhe und Aktenzeichen. Prüfe, ob die Forderung stimmt. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft kostenlos weiter, von der Ratenvereinbarung bis zur Frage, ob sich die Vollstreckung einstellen lässt.

Was auf dem Konto geschützt ist und was nicht

Ohne P-Konto ist auf einem normalen Girokonto gar nichts geschützt, egal woher das Geld stammt. Auch Lohn, Rente oder Sozialleistungen sind auf einem normalen Konto pfändbar, sobald sie gutgeschrieben sind. Erst das P-Konto schützt: automatisch 1.590 € im Monat, mit Bescheinigung mehr, Kindergeld zusätzlich. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben nimmst du bis zu drei Monate mit.

Häufiges Missverständnis: Die Pfändungstabelle gilt für den Lohn beim Arbeitgeber, nicht für dein Bankkonto. Wenn dein geschütztes Nettoeinkommen über dem P-Konto Freibetrag liegt, brauchst du zusätzlich eine individuelle Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht, sonst verlierst du auf dem Konto, was beim Lohn geschützt war.

Wer darf pfänden?

Private Gläubiger brauchen einen Titel (zum Beispiel Vollstreckungsbescheid oder Urteil) und einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts. Behörden wie Finanzamt, Krankenkassen oder die Stadtkasse können mit einer eigenen Pfändungsverfügung vollstrecken, ganz ohne Gericht. Für dich ändert das nichts am Schutz: Das P-Konto wirkt gegen beide.

Kontopfändung und Lohnpfändung zusammen

Viele Gläubiger pfänden Lohn und Konto gleichzeitig. Dann behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil schon vom Gehalt ein (wie viel, zeigt der Pfändungsrechner), und das restliche Gehalt landet auf dem Konto, wo es das P-Konto bis zum Freibetrag schützt. Was bei der Lohnpfändung geschützt bleibt, etwa Überstunden und Weihnachtsgeld, steht im Ratgeber Lohnpfändung.

Häufige Fragen zur Kontopfändung

Kann ich nach einer Kontopfändung noch Geld abheben?
Erst nach der Umwandlung in ein P-Konto. Dann kannst du wieder über den geschützten Freibetrag verfügen (1.590 € pro Monat, mit Bescheinigung mehr), auch mit Karte und Überweisungen.
Wie lange dauert eine Kontopfändung?
Bis die Forderung bezahlt, die Pfändung aufgehoben oder die Vollstreckung eingestellt ist. Die Pfändung erfasst auch künftige Gutschriften, sie erledigt sich also nicht von selbst.
Darf die Bank mein Konto wegen der Pfändung kündigen?
Eine Pfändung allein ist regelmäßig kein Kündigungsgrund, und die Umwandlung in ein P-Konto ist dein gesetzliches Recht. Bei wiederholten Problemen suche das Gespräch mit der Bank oder der Schuldnerberatung.
Was kostet ein P-Konto?
Die Umwandlung ist kostenlos, und das P-Konto darf nicht teurer sein als ein übliches Girokonto der Bank.