Pfändungsrechner / Kontopfändung
Kontopfändung: was jetzt zu tun ist
Eine Kontopfändung bedeutet: Die Bank hat einen Pfändungsbeschluss erhalten und dein Konto gesperrt. Wichtig zu wissen: Die Bank darf einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. Diese Zeit reicht, um dein Existenzminimum zu sichern, wenn du die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst.
Stand: Juli 2026Die ersten Schritte nach der Kontopfändung
Ruhe bewahren, Frist kennen
Dein Guthaben ist gesperrt, aber noch nicht weg. Die Bank muss einen Monat warten, bevor sie an den Gläubiger auszahlt. Panikverkäufe oder hektische Barabhebungsversuche bringen nichts, das Konto ist bereits blockiert.
Konto in ein P-Konto umwandeln
Verlange bei deiner Bank (Filiale, Telefon oder schriftlich) die Führung deines Girokontos als P-Konto. Das ist dein gesetzliches Recht, kostenlos, und die Bank muss es innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Ab dann sind 1.590 € pro Monat automatisch geschützt.
Freibetrag erhöhen lassen
Du zahlst Unterhalt, bekommst Kindergeld oder Sozialleistungen? Dann hol dir eine P-Konto Bescheinigung (kostenlos bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, auch Arbeitgeber oder Familienkasse stellen sie aus). Damit steigt dein Freibetrag, zum Beispiel auf 2.187,42 € bei einer unterhaltsberechtigten Person. Alle Beträge stehen im Ratgeber P-Konto.
Beschluss prüfen und beraten lassen
Im Pfändungs und Überweisungsbeschluss stehen Gläubiger, Forderungshöhe und Aktenzeichen. Prüfe, ob die Forderung stimmt. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft kostenlos weiter, von der Ratenvereinbarung bis zur Frage, ob sich die Vollstreckung einstellen lässt.
Was auf dem Konto geschützt ist und was nicht
Ohne P-Konto ist auf einem normalen Girokonto gar nichts geschützt, egal woher das Geld stammt. Auch Lohn, Rente oder Sozialleistungen sind auf einem normalen Konto pfändbar, sobald sie gutgeschrieben sind. Erst das P-Konto schützt: automatisch 1.590 € im Monat, mit Bescheinigung mehr, Kindergeld zusätzlich. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben nimmst du bis zu drei Monate mit.
Wer darf pfänden?
Private Gläubiger brauchen einen Titel (zum Beispiel Vollstreckungsbescheid oder Urteil) und einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts. Behörden wie Finanzamt, Krankenkassen oder die Stadtkasse können mit einer eigenen Pfändungsverfügung vollstrecken, ganz ohne Gericht. Für dich ändert das nichts am Schutz: Das P-Konto wirkt gegen beide.
Kontopfändung und Lohnpfändung zusammen
Viele Gläubiger pfänden Lohn und Konto gleichzeitig. Dann behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil schon vom Gehalt ein (wie viel, zeigt der Pfändungsrechner), und das restliche Gehalt landet auf dem Konto, wo es das P-Konto bis zum Freibetrag schützt. Was bei der Lohnpfändung geschützt bleibt, etwa Überstunden und Weihnachtsgeld, steht im Ratgeber Lohnpfändung.