Pfändungsrechner / P-Konto
P-Konto 2026: so schützt du dein Geld auf dem Konto
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt bei einer Kontopfändung dein Existenzminimum: ab dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro pro Monat geschützt, mit Bescheinigung deutlich mehr. Hier stehen die aktuellen Freibeträge, wie die Umwandlung funktioniert und die Fehler, die dich bares Geld kosten.
Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027Die P-Konto Freibeträge ab 1. Juli 2026
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro pro Kalendermonat. Er ergibt sich aus dem Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro, aufgerundet auf volle 10 Euro (§ 899 Abs. 1 ZPO). Dieser Schutz gilt automatisch, sobald dein Konto als P-Konto geführt wird. Mit einer Bescheinigung erhöht sich der Freibetrag um die gleichen Beträge wie bei der Lohnpfändung:
| Situation | geschützt pro Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag (automatisch) | 1.590,00 € |
| mit 1 unterhaltsberechtigten Person | 2.187,42 € |
| mit 2 Personen | 2.520,25 € |
| mit 3 Personen | 2.853,08 € |
| mit 4 Personen | 3.185,91 € |
| mit 5 Personen | 3.518,74 € |
Zusätzlich bleiben mit Bescheinigung unter anderem Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen auf dem Konto geschützt. Reichen die pauschalen Beträge in deinem Fall nicht, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen individuellen Freibetrag festsetzen, zum Beispiel wenn dein unpfändbares Arbeitseinkommen über dem Bescheinigungsbetrag liegt.
Woher bekomme ich die Bescheinigung?
Die P-Konto Bescheinigung stellen anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger sowie Rechtsanwälte und Steuerberater aus. Bei einer anerkannten Schuldnerberatung ist sie kostenlos. Die Bank muss die Bescheinigung akzeptieren und die erhöhten Freibeträge ab dem Folgemonat, meist sofort, berücksichtigen.
Umwandlung in ein P-Konto: dein Recht
Jede Person kann von ihrer Bank verlangen, ihr Girokonto als P-Konto zu führen. Das geht jederzeit, auch nachdem eine Pfändung schon zugestellt wurde. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen und darf dafür kein Entgelt verlangen. Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto haben, und ein Gemeinschaftskonto kann nicht direkt umgewandelt werden. Dort hat jeder Inhaber das Recht, sich ein eigenes Einzelkonto als P-Konto einrichten zu lassen.
Drei Fehler, die Geld kosten
1. Freibetrag nicht erhöhen lassen
Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld aufs Konto bekommt und nur den automatischen Grundfreibetrag nutzt, verschenkt jeden Monat mehrere hundert Euro Schutz. Die Bescheinigung ist bei einer anerkannten Schuldnerberatung kostenlos.
2. Ansparen ohne System
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kannst du in die drei Folgemonate übertragen. Danach wird es pfändbar. Behalte den Übertrag im Blick, wenn du auf dem P-Konto Rücklagen bildest.
3. Das P-Konto zu früh oder zu spät einrichten
Ohne Pfändung bringt ein P-Konto keine Vorteile und manche Banken schränken Funktionen ein. Liegt aber eine Pfändung vor oder droht sie konkret, zählt jeder Tag: erst die Umwandlung macht dein Guthaben pfändungssicher, nicht die Pfändungstabelle für den Lohn.
P-Konto und Lohnpfändung zugleich
Beides passiert oft gleichzeitig: Der Gläubiger pfändet Lohn und Konto. Dann behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil schon vom Gehalt ein, und der Rest kommt aufs Konto, wo er innerhalb des P-Konto Freibetrags geschützt ist. Liegt dein geschütztes Nettoeinkommen über dem P-Konto Freibetrag, lass den Freibetrag per Bescheinigung oder Gerichtsbeschluss anheben. Wie viel von deinem Lohn geschützt ist, zeigt der Pfändungsrechner.