Pfändungsrechner / Widget
Pfändungsrechner Widget einbinden
Biete den §850c-Pfändungsrechner direkt auf deiner Website an. Eine Zeile HTML genügt, das Widget rechnet ausschließlich im Browser, es überträgt keine Eingaben und braucht keine weiteren Dateien. Kostenlos unter CC BY 4.0, es nennt automatisch PfändungsCheck als Quelle.
Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027So geht es
Füge diese eine Zeile an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner erscheinen soll. Fertig. Er rendert in einem abgekapselten Bereich (Shadow DOM), sodass er die Stile deiner Seite nicht verändert und umgekehrt. Die Freibeträge lädt das Widget selbst und bleibt so nach dem Juli-Wechsel aktuell.
<script src="https://pfaendungscheck.de/embed.js"></script>Beispiele zum Kopieren
Optionen
| Attribut | Wirkung |
|---|---|
data-mode="freibetraege" | Zeigt die aktuellen Freibeträge statt des interaktiven Rechners. |
data-net | Startwert für das Nettoeinkommen pro Monat (nur beim Rechner). |
data-deps | Startwert für die Unterhaltspflichten (0 bis 5, nur beim Rechner). |
Lizenz und Quelle
Die Werte stehen unter CC BY 4.0. Das Widget verlinkt automatisch auf PfändungsCheck, du musst nichts weiter tun. Wer die Zahlen lieber selbst verarbeitet, findet die §850c-Konstanten und geprüfte Beispiele maschinenlesbar als JSON. Die Freibeträge ändern sich jährlich zum 1. Juli, das Widget übernimmt sie automatisch. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung, bei akuten Schulden hilft eine anerkannte Schuldnerberatung. Fragen? Kontakt im Impressum.